In reißfeste Säcke aus Kunststoff, z. B. aus PE, die mindestens 0,08 mm dick sein müssen. Da die RKI-Richtlinien hier nicht ganz eindeutig sind, herrscht mancherorts in den Wäschereibetrieben Unklarheit über den sachgerechten Umgang mit infektiöser Wäsche. Ein Blick in die DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, Kapitel 2.6 „Betreiben von Wäschereien“ hilft weiter. Auszug…
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